Welches Mindestfugenbreite ist Voraussetzung?
Bei den rektifizierten Materialien muss eine Mindestfuge von 2 mm eingehalten werden, wobei die jeweiligen Abstandshalter für eine bessere Ausrichtung der Kacheln verwendet werden sollten. Bei ungeschliffenen Materialien muss eine doppelt so breite Fuge eingehalten werden.
Bei bestimmten Anwendungen, wie z.B. großen Flächen, Fassaden und Terrassen, muss die Mindestfuge eventuell erweitert werden. In diesem Fall sollte die Berechnung der Fuge von einem Fachmann vorgenommen werden.
Bei bestimmten Anwendungen, wie z.B. großen Flächen, Fassaden und Terrassen, muss die Mindestfuge eventuell erweitert werden. In diesem Fall sollte die Berechnung der Fuge von einem Fachmann vorgenommen werden.